Gerichtsgutachten oder selbständige gerichtliche Beweisverfahren können ausschließlich von Gerichten beauftragt werden. Für den Fall, dass Sie den Klageweg anstreben, ist zu empfehlen zunächst einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Weitere Auskünfte erteile ich Ihnen gerne auf Anfrage.
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